Anforderungen.
Ansprüche.
Lösungen.

AGB 05/2018

Allgemeines:

Angebote und Verträge erfolgen zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Angebote:

Angebote sind freibleibend. Es kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise zur Berechnung. Angebote über Lohnarbeiten sind 8 Wochen bindend. Für Angebote die aus Lohn und Matereinsatz bestehen kann der Materialanteil bei unerwarteter Preiserhöhung des Vorlieferanten gegen Nachweis erhöht werden.

Lieferzeiten:

Liefer- und Ausführungstermine werden nach bestem Vermögen angesetzt, sie sind abhängig von der rechtzeitigen Belieferung durch den Vorlieferanten. Höhere Gewalt hemmt die vereinbarte Liefer- und Ausführungsfristen.

Verzugsstrafen oder Schadensersatzforderungen durch verzögerte Lieferungen erkennen wir nicht an.

Gefahrenübergang:

Erfüllungsort für unsere sämtlichen Lieferungen ist unser Lager, bei Streckengeschäften die Betriebsstätte des Vorlieferanten. Die Gefahr geht auch dann mit dem Versand der Ware vom Erfüllungsort auf den Abnehmer über, wenn der Versand durch uns ausgeführt wird.

Mängelrüge:

Beanstandungen an gelieferter Ware erkennen wir dann an, wenn sie 5 Tage nach Eingang der Ware erfolgen, bei versteckten Mängeln sofort nach Entdeckung. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware zu prüfen.

Bei verarbeiteter Ware entfällt die Gewährleistung, Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Die Wahl der Ausbesserung oder Austausch der Ware bleibt uns überlassen.

Bei Arbeiten an den Armaturen des Rohrnetzsystems kann keine Gewährleistung auf Dichtheit der Schieber und eventuelle Schäden sowie Folgeschäden übernommen werden. Werden Leckverdachtstellen angezeigt müssen diese vom Auftraggeber überprüft werden. Wir übernehmen keine Garantie für Fehlgrabungen aufgrund einer Verdachtsanzeige.

Wir versichern, schonend mit dem Armaturen umzugehen. Da diese jedoch starker Korrosion ausgesetzt sind, ist ein Schaden nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen.

Die Dichtheit kann auch bei der erforderlichen Umdrehungszahl entsprechend des Herstellers nicht gewährleistet werden. Auf die Beschaffenheit der Schieberdichtungen im Gehäuse haben wir keinen Einfluss.

Eine Gewährleistung kann nur auf die in unserem Wartungsbericht angegebene Umdrehungszahl gegeben werden.

Bei Reparaturarbeiten werden 2 Jahre Gewährleistung auf die ausgeführten Arbeiten übernommen. Sollte eine Armatur nicht regenerierbar sein, wird die Sanierung abgebrochen. Die Kosten für den Reparaturversuch trägt der Auftraggeber. Für den Austausch der Armatur und evtl. Folgekosten wird nicht gehaftet.

Fahrtkosten, Auslösung, Übernachtung:

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird die Hin- und Rückfahrt je Mitarbeiter und Fahrzeug verrechnet. Übernachtung und Auslösung berechnen wir je Mitarbeiter, sofern diese benötigt wird.

VRAO, RSA, Zuschläge:

Die Kosten für die verkehrsrechtliche Genehmigung, besondere Sicherungsmaßnahmen, Ampelregelungen oder der Einsatz eines Sicherungsfahrzeuges, -postens werden gesondert berechnet. Schachtarbeiten werden immer mit einem Sicherungsposten ausgeführt. Soweit nicht ausdrücklich im Angebot beschrieben wird dieser gesondert berechnet. Bei Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten (7-18 Uhr) wird auf den Lohnanteil zwischen 18 und 22 Uhr 25%, zwischen 22 und 6 Uhr 50% aufgeschlagen. Samstags 50%, Sonn- und Feiertage 100%.

Preise:

Unsere Preise sind Netto- Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung und verstehen sich ab unserem Lager. Bei Zufuhr oder Versand berechnen wir die Zufuhrkosten. Bei Bestellungen unter 100,- € kann ein Mindermengenzuschlag berechnet werden. Preislisten erlöschen automatisch mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste.

Zahlungsziel, Zahlung, Verrechnung:

Rechnungen sind innerhalb 14 Tage ohne Abzug fällig. Im Einzelfall behalten wir uns Vorauskasse vor. Bei Aufträgen über 10.000,00 € Netto behalten wir uns Abschlagsrechnungen vor.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort zahlbar. Ferner können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnen.

Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Mängel oder Gegenansprüche ist nicht statthaft.

Datenschutz:

Die Vertragspartner werden die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Datengeheimnis nach § BDSG, bzw., DSGVO verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

Eigentumsvorbehalt:

Unsere Leistungen und Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschl. künftig entstehender Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen unser Eigentum.

Der Käufer ist berechtigt, gelieferte Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändung oder Sicherheitsübertragung ist nicht gestattet.

Der Auftraggeber tritt uns bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware und Vorbehaltsleitungen mit allen Nebenrechten ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird, oder als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut wird.

Es haftet uns gegenüber immer der Besteller und Auftraggeber persönlich, gleich in welchem Auftrag die Waren oder Leistungen bestellt werden oder gleich in welcher Rechtsform die betreffende Person auftritt. Dies schließt auch Personen ein, die im Auftrag Ihrer Klienten Aufträge mündlich oder schriftlich erteilen ein.

Auf Verlangen muss der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung bekannt machen.

Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware oder Vorbehaltsleistungen mit anderen Gegenständen sind wir Eigentümer oder Miteigentümer des neuen Gegenstands oder vermischten Bestandes. Die so entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

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